Hier finden Sie eine Liste mit häufig gestellten Fragen rund um die Abfallentsorgung.

Auf privatem Grund generell. Also Garagen, Auffahrten und Baustellen mit geeignetem Untergrund und ausreichendem Platz. Genehmigungspflichtig sind öffentlichen Plätze. Hierzu zählen u.a. Bürgersteige, Radwege und Straßen. Die Genehmigungen können Sie bei den zuständigen Stadt- und Gemeindeverwaltungen beantragen.
Um zusätzliche Kosten für eine nachträgliche Sortierung, Trennung und Verwertung Ihres Abfalls zu vermeiden, achten Sie bitte darauf nur die bestellte Abfallart in den Container oder das Big Bag zu füllen.
Alle Container benötigen einen festen Untergrund. Rasen, Sand oder Gehwegplatten sind nicht geeignet. Sorgen Sie für einen barrierefreien Abstellplatz. Zu diesen gehören u.a. Bäume mit tiefen Ästen, Straßenlaternen oder im Weg stehende Autos.
Die Container können maximal bis zur Ladekante befüllt werden. Ein Big Bag kann bis zum Rand befüllt werden.
Absetz- sowie Abrollcontainer müssen, wenn diese an einer Straße abgestellt werden, eine Rettungsgasse von 3m freihalten.
Der LKW ist 4m hoch und hat mit ausgeladenem Container eine Länge von 12m. Der Container wird nach hinten abgesetzt.
Der LKW ist 4m hoch und hat mit ausgeladenem Container eine Länge von 18m. Der Container wird nach hinten abgerollt.
Big Bag’s werden mit einem Kranwagen abgeholt. Das befüllte Big Bag sollte maximal 3m von der Stelle entfernt platziert werden von der der Kranwagen das Big Bag einlädt. Das Big Bag sollte barrierefrei, gut zugänglich und vor Ihrem Gartenzaun platziert werden. Stellen Sie Ihr Big Bag zur Abholung zum Beispiel nicht unter Bäume.
Hier finden Sie eine Liste der gängigsten Abfallsorten. Bitte achten Sie bei Ihrer Entsorgung auf die Einhaltung der von Ihnen bestellten Abfallart. Je Sortenreiner der Abfall desto günstiger die Entsorgung.
Für genaue Angaben, zu diesen oder weiteren Abfallsorten kontaktieren Sie uns bitte!
Nicht Belasteter min. Bauschutt besteht u.a. aus Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik, Klinker und Steingut.
Baum und Strauchschnitt wie Schnittholz, Rinden, Grünschnitt, Stubben, Wurzeln und Stämme sowie Laub.
Gemischte Bauschuttabfälle bestehen u.a. aus Glas, Styropor, Tapetenresten, Kabeln, Rohren, Parkett und Laminat, Metallen, Holz und Verpackungen.
Möbel, Teppichböden, Elektrogeräte, Gebrauchsgegenstände wie u.a. Fahrräder, Roller, Kinderwagen, Spielzeug und Gegenstände aus Metall.
Eisen, Stahl, Buntmetalle, Draht und Rohre. Generell ohne Stoff, Holz oder Kunststoffreste. Keine Autoteile und Autos oder Gasflaschen.
Holz, Altholz, Bauholz, Zäune, Parkett, Paletten, Verschnitt, Baustellenreste
Bodenabfälle bestehen aus Erde, Lehm, Sand und Tonboden. Der Boden muss sauber und unbelastet sein. Ein Boden – Bauschutt Gemisch kann auch Beton, Ziegel, Fliesen und Keramikanteile enthalten.
Asbesthaltige Baustoffe wie Isolier- und Dämmmaterial, Kunstoff Mineral Fasern ( KMF), teerhaltige Abfälle.